N A T UR H E I L PR AX IS
Dr. Stefanie Neidhart
Heilpraktikerin
Voßstraße 23a, 18059 Rostock
Mobil: 0176-565.328.23
info@heilpraxis-rostock.com
www.heilpraxis-rostock.com
Sprechzeiten nach Vereinbarung
BEHANDLUNGSVERTRAG
Zwischen Dr. Stefanie Neidhart (Heilpraktikerin)
und (Patient:in)
Anschrift der/des Patienten:in:
wird folgender Behandlungsvertrag geschlossen:
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND
Vertragsgegenstand ist eine typische heilkundliche Behandlung der/des Patient:in. Die Behandlungen umfassen neben wissenschaftlich / schulmedizinischen Verfahren ebenso nicht anerkannte – naturheilkundliche – Heilverfahren.
§ 2 HONORAR/RECHNUNG
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heikpraktikerverbänden 1985. Da das Verzeichnis älter als ein viertel Jahrhundert ist und die gelisteten Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, berechne ich Sätze oberhalb des GebüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand angerechnet. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs. Folgende Leistungen werden von mir abweichend berechnet respektive sind nicht im GebüH gelistet: Erstgespräch/-termin: 50 € / halbe Stunde Folgegespräche/-termine: 30 € / halbe Stunde Therapeutische Frauenmassage: 90 € / ca. eine Stunde Werden vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, werden diese in voller Höhe in Rechnung gestellt.
§ 3 HINWEISE
a) Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil und somit erhalten gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich keine Erstattung seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren
b) Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Patient:innen der Postbeamtenkrankenkasse können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren haben Sie eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des GebüH beschränkt. Differenzen zwischen GebüH und Honorar sind durch die/den Patient:in zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle.
c) Beratungsleistungen via Telefon und/oder E-Mail, bei denen ich für Sie recherchierend, beratend oder klärend tätig werde, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt und werden nur für bereits bekannte Patient:innen angeboten. Reine „Fernbehandlungen“ sind aus Gründen der Sorgfaltspflicht nicht möglich.
d) Ein aufwendigeres Aktenstudium sowie umfangreiche Therapiepläne und Berichte werden ebenfalls mit dem oben genannten Stundensatz bzw. der entsprechenden Ziffer plus ggf. Steigerungssatz aus dem GebüH berechnet.
e) Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet. Es ist zu empfehlen Labordiagnostik erst nach Ihrem ersten Beratungstermin in Auftrag zu geben, um für Sie möglicherweise unnötige Kosten zu vermeiden!
f) Die behandlungsrelevanten, persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert. Die Einwilligung gemäß Datenschutz (DSGVO) haben Sie erhalten und zugestimmt.
Rostock, den
Unterschrift der/des Patient:in oder der/des Erziehungsberechtigt:in
Weiterhin gelten die AGB`s.