BEHANDLUNGSKOSTEN
Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese:
50 € pro 30 Minuten (Stand 05/23)
Folgegespräch:
40 € pro 30 Minuten (Stand 05/23)
Therapeutische Frauen-Massage:
90 € ca. 60 Minuten (Stand 05/23)
OXYVEN-Sauerstofftherapie:
50-60 € pro Sitzung (Stand 06/24)
Privatversicherte werden über GebüH abgerechnet.
In der Regel dauert ein ausführlicher Ersttermin ein bis zwei Stunden und hängt unter anderem von Ihrem Anliegen, Ihren Fragen und der individuellen Vorgeschichte ab. Verschiedene Termine und Behandlungen haben unterschiedliche Preis-Kalkulationen, so dass es zu variablen Abrechnungssummen kommen kann.
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeiten ich mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.
Privat Versicherte:
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach der Notwendigkeit. Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung für ihre private Versicherung / Beihilfe in Anlehnung /analog des GeBüH, jedoch zum Teil oberhalb des GeBüH-Rahmens (Steigerungssätze bei entsprechendem Zeitaufwand), die nicht immer vollumfänglich von der Versicherung erstattet werden. Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei ggf. Ablehnung von Kostenübernahmen durch Ihre Versicherung keine zeitaufwendigen Gutachten oder Schreiben für Widersprüche durch uns erstellt werden.
Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse und ist innerhalb einer Woche zu überweisen.
Gesetzlich Versicherte/Selbstzahler:
Gesetzlich Versicherte müssen ihre Behandlungskosten selber tragen. Die Kosten werden i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das Behandlungshonorar wird auch für Selbstzahler am Tag der Behandlung fällig und ist spätestens innerhalb einer Woche laut Rechnung zu überweisen.
Hinweis: Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern und können nicht im Erstattungsverfahren bei der PKV oder der Beihilfe verwendet werden. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung dort ggf. einreichen. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem Vertrag. Bitte informieren Sie mich, sodass ich eine Rechnung mit Abrechnungsziffern erstelle.
Rechnungen können im Nachhinein nicht verändert werden. Haben sich Ihre Zahlungsmodalitäten geändert, teilen Sie mir dies bitte immer vor Ihrem Termin mit!
Beratungsleistungen via Telefon
Beratungsleistungen via Telefon und/oder E-Mail, bei denen ich für Sie recherchierend, beratend oder klärend tätig werde, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt und werden nur für bereits bekannte Patient:innen angeboten.
Reine „Fernbehandlungen“ sind aus Gründen der Sorgfaltspflicht nicht möglich.
Ein aufwendigeres Aktenstudium sowie umfangreiche Therapiepläne und Berichte werden ebenfalls mit dem oben genannten Stundensatz bzw. der entsprechenden Ziffer plus ggf. Steigerungssatz aus dem Verzeichnis (GeBüH) berechnet.
Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet. Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird die Labordiagnostik erst nach Ihrem ersten Beratungstermin in Auftrag gegeben, um keine unnötige Diagnostik zu veranlassen!
Wichtige Hinweise:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag). Sollten Sie den Termin nicht entsprechend absagen, muss ich Ihnen eine Ausfallhonorar mit entsprechenden Beratungskosten in Höhe der anberaumten Zeit stellen. Mit Ihrer verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese hier genannten Vereinbarungen an. In der Praxis wird aufgrund der TSE (= technische Sicherheitseinrichtung) Verordnung (§ 146a AO und der KassenSichV) keine Barzahlung durchgeführt!
„Sei gut zu Dir; dies ist der Beginn aller Heilung.“